- Schiffsgläubigerrechte
- Schiffsgläubigerrechte,bestimmte, in § 754 HGB abschließend aufgezählte Forderungen gegen den Reeder oder Ausrüster eines Schiffes (z. B. Heuerforderungen, öffentliche Schiffs- und Hafenabgaben, Lotsengelder), die durch ein gesetzliches Pfandrecht am Schiff gesichert sind.
Universal-Lexikon. 2012.